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TomTom GO 720 T mit neuen Sicherheitsfunktionen
TomTom stellte die speziell entwickelten Sicherheitsfunktionen des neuen GO 720 T vor. Die Funktionen sollen dem Fahrer unter anderem bei Problemen, Pannen und Notfällen im Straßenverkehr helfen.

Das „Hilfe!“-Menü
Das „Hilfe!“-Menü wird im Hauptmenü des neuen TomTom GO Produktes angezeigt und bietet einen direkten Link zu wichtigen Adressen von Krankenhäusern, Telefonnummern von Notdiensten, Pannenhilfen und anderen hilfreichen Informationen. Der TomTom GO 720 T verfügt für diesen Zweck über eine vollständige Datenbank mit wichtigen Adressen und Telefonnummern. Dazu zählen Not- und Rettungsdienste, Apotheken, Polizeidienststellen und die nächste Autowerkstatt. Sämtliche Daten werden auf der Nutzeroberfläche intuitiv angezeigt.
Der Anwender kann die angezeigte Nummer direkt anwählen. Gleichzeitig wird sein aktueller Standort exakt auf der Karte, in Textform und als genaue Satellitenkoordinaten auf dem Bildschirm dargestellt. Der Nutzer kann dann eine Route zu der entsprechenden Adresse wählen. Während einer Streckenführung kann ein anderes Ziel gewählt werden – der Anwender kann neben der Autonavigation die Route auch für Fußgänger anzeigen lassen.
Dank der nahtlosen Softwareintegration und der TomTom Freisprechfunktion kann das Gerät die Telefonnummer des geeigneten Pannendienstes anzeigen und im Freisprechmodus anwählen, sofern eine kabellose Bluetooth-Verbindung zu einem Mobiltelefon hergestellt wurde.
Die zusätzlichen Optionen können dem Fahrer wertvolle Dienste erweisen und bei Problemen helfen. Sei es um den kürzesten Fußweg zur nächsten Tankstelle zu finden, der schnelle Notruf oder die kürzeste Fahrtroute zum nächsten Krankenhaus.

Erste Hilfe-Leitfaden vom Roten Kreuz
In jedem TomTom GO 720 T Gerät finden Fahrer jetzt auch eine Liste von Erste Hilfe-Techniken, die vom Roten Kreuz zusammengestellt wurde. Diese Hilfestellungen zeigen, was im Falle eines Verkehrsunfalls zu tun ist, wie und welche Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, wie Brandwunden und Verbrühungen zu behandeln sind und wie man mit einem Erstickungsfall umgehen kann. Alle Beschreibungen sind nach Angaben von Tom Tom durch Abbildungen verständlich illustriert.

Reise- und Touristeninformationen sowie Informationen zur Pannenhilfe
In Kooperation mit dem holländischen Automobilclub ANWB stellt TomTom umfassende örtliche Reiseinformationen auf dem TomTom GO 720 T zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem länderspezifische Verkehrsvorschriften und Öffnungszeiten von Banken. So hat der Fahrer laut Tom Tom jederzeit die nützlichen Informationen bei Auslandsreisen zur Hand. Darüber hinaus gibt das Gerät Tipps und Informationen zur Fahrzeugreparatur, -wartung und –pflege und auch Ratschläge, wie man das Auto auf den Winter vorbereiten sollte und was in einem Pannenfall zu tun ist.

Pannenservice
Der „Hilfe!“-Button soll auch den direkten Zugriff auf den zuständigen Pannenservice des Automobilclubs im jeweiligen Land ermöglichen. Über ARC unterhält TomTom Partnerschaften mit dem britischen AA, dem?Transistance irischen AA, dem holländischen ANWB, dem italienischen ACI, dem luxemburgischen ACL, dem portugiesischen ACP, dem französischen ACTA, dem deutschen ADAC, dem finnischen AL, dem dänischen FDM, den schwedischen Motormännen, dem norwegischen NAF, dem österreichischen ÖAMTC, dem spanischen RACE, dem polnischen Starter, dem Belgischen SOS Touring, dem schweizer TCS und dem tschechischen UAMK.

Das neue TomTom GO Produkt wird im dritten Quartal 2007 auf den Markt kommen. Technische Details zum neuen TomTom GO 720 T findet Ihr bei TomTom.

Eingetragen: 11.06.07



Motorradfahren - Verschulden gegen sich selbst?!
Heute habe ich die neu Ausgabe Tourenfahrer Juni 2007 bekommen. Dort gibt es einen Artikel mit der Überschrift:

Motorradfahren ein Verschulden gegen sich selbst?!

und weiter:

Schon schuldig? Nach Interpretation des Landgerichtes Frankfurt/Main ist ein Motorradfahrer schon im Unrecht, wenn er nur aufsteigt.

Ich wollte eigentlich den Link zum Urteil auf www.tourenfahrer.de posten, da aber die Abonnenten das Magazin ziemlich früh erhalten, ist das Urteil mit der Urteilsbegründung noch nicht online. Da ich diese Story jedoch "Hammerhart" finde erlaube ich mir einfach, den Artikel hier einmal zu zitieren. Einige weniger relevante Textstellen habe ich dabei eingekürzt:

Eine bemerkenswerte Entscheidung fällte jetzt das Landgericht Frankfurt/Main. Danach läßt sich das Fahren mit einem Motorrad grundsätzlich als "Verschulden gegen sich selbst" begreifen. In dem zu verhandelnden Fall hatte ein Motorradfahrer gegen einen Radfahrer geklagt, der ihm die Vorfahrt genommen hatte, weshalb nicht nur er selbst, sondern auch noch ein hinter ihm fahrender Motorradfahrer zu Fall gekommen war.
Der Kläger befuhr Nachmittags bei trockener Straße und sonnigem Wetter mit seinem Motorrad (Suzi Hayabusa) mit etwa 80km/h eine Straße, auf der 100km/h erlaubt sind. Zwei weitere Motorradfahrer hinter ihm. In einem Waldstück fuhr plötzlich ein Radfahrer vom Radweg in den fließenden Verkehr und kreuzte dabei den Weg des Motorradfahrers. Eine Vollbremsung war unvermeidlich die wiederum zum Sturz führte. Auch ein zweiter Motorradfahrer hinter ihm kam zu Fall. Schaden an der Suzi - 10.000,- €, weshalb der den Radfahrer verklagte, denn schließlich hatte dieser die Verkehrsregeln missachtet. Ein klarer Fall, sollte man meinen. Wie man sich doch täuschen kann.
Denn das Gericht wies die Klage u.a. mit der Begründung ab, dass die Gefahren generell so eindeutig auf Seiten der Motorradfahrer liegen - jedenfalls als Verschulden gegen sich selbst gewertet - dass eine Mithaftung auf Ursache und Schadensumfang nur bei großen Verkehrsverstößen anderer Teilnehmer zu bejahen ist. Einen derart groben Verkehrsverstoß des Beklagten hätte aber die Beweisaufnahme im vorliegenden Fall nicht ergeben.
Doch es kommt noch absurder.
Für die Urteilsbegründung zieht das Gericht weiterhin verschiedene Studien zu Rate, die etwa besagen, dass das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, siebenmal höher ist als das der übrigen Verkehrsteilnehmer. Je Milliarde Kilometer würden 92 Motorradfahrer sterben, aber nur 13 Autofahrer. Außerdem scheint es dem Richter relevant zu sein, dass bei einer Umfrage 73% der Motorradfahrer angaben, das Kraftrad ausschließlich zum Spaß zu fahren. Der Anteil völlig zweckfreier Fahrten wurde auf 90% geschätzt. So könne man also davon ausgehen, dass "emotionale Einflüsse auf das Fahrverhalten die Oberhand gewinnen" oder auch "subjektive Kontrollüberzeugung eine adäquate Beurteilung real existierender Gefahren verhindert" Zitat aus der Urteilsbegründung: "Das Gericht geht sicherlich nicht fehl in der Annahme, dass diese Dinge auch vorliegend eine Rolle gespielt haben: Ein Sonntag, schönes Wetter, eine beliebte Motorradstrecke - die jährlich ihrer Gefahren wegen Todesopfer fordert -, eine Maschine, die in 7,4 Sekunden auf 200km/h beschleunigt. Dies alles begünstigt eine Stimmung, die jeder Autofahrer an jedem schönen Wochenende bei zahllosen Motorradfahrern beobachten kann. Hier beherrscht die Technik häufig den Menschen und nicht umgekehrt, zumal die Maschine 251 kg wiegt" Zitat Ende. Und weil das letztendlich ein "Verschulden gegen sich selbst" sei, würden Unfallfolgen deshalb bewußt in Kauf genommen, könnten also ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden.


Kommentar von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig aus Berlin-Kreuzberg - selbst aktiver Motorradfahrer und u.a. spezialisiert aufs Motorradrecht:
"Die Entscheidungsgründe übertreffen meine schlimmsten Befürchtungen bei weitem; irgendwie hatte ich ja noch gehofft, es handele sich um einen Aprilscherz. Denn schließlich fordert die Straßenverkehrsordnung von demjenigen, der in den fließenden Verkehr einfährt, niemanden dabei zu gefährden. Dadurch, das der Motorradfahrer durch das Verhalten des Fahrradfahrers zu Fall kam, ist eigentlich schon belegt, dass der Radfahrer gegen diese Vorschrift verstoßen und damit den Unfall verschuldet hat. Aber nein - der promovierte Richter meint das wirklich ernst: Er vertritt die Ansicht, dass ein Motorradfahrer immer selbst schuld ist, wenn er stürzt. Ich bin ganz sicher, dass dieses krasse Fehlurteil in der Berufungsinstanz durch das Oberlandesgericht aufgehoben wird. Anderenfalls würde damit das gesamte deutsche Schadensersatzrecht auf den Kopf gestellt".

Quelle: Tourenfahrer, Ausgabe Juni 2007 - Eingetragen: 10.05.07



POLO Testhelm
Nachdem POLO mit der Testaktion des Shoei XR 1000 außerordentlich gute Erfahrungen gemacht hat, bietet der Zubehörspezialist nun einen zweiten Testhelm an. Ab sofort kann der Klapphelm Schuberth C2 in 90 POLO Shops in Deutschland kostenlos und unverbindlich zur Probefahrt geordert werden. Das besondere an der Aktion mit dem Schubert C2 ist die Testdauer. Statt einer kurzen Probefahrt kann der Kunde mit dem POLO-Shoppartner einen längeren Testzeitraum vereinbaren, um den Helm unter verschiedenen Einsatzbedingungen ohne Zeitdruck in Ruhe auszuprobieren. Zur Testfahrt stehen 5 Helmgrößen von 53/54 bis 62/63 bereit. Quelle: Tourenfahrer, Ausgabe Mai 2007 - Eingetragen: 17.04.07

POLO Testhelm Schubert C2


Tourenfahrer testet 5 Klapphelme
Das Motorrad Magazin "Tourenfahrer" hat in seiner neuesten Ausgabe 5 Klapphelme in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland getestet. Hierbei wollte man vor allem dem gerne gehegten Vorurteil auf den Grund gehen, das Klapphelme gerade im Bereich des Kinnteils eine geringere Sicherheit aufweisen würden. Zu diesem Zweck wurde bei den Spezialisten vom TÜV Rheinland in Anlehnung an die Richtlinien der ECE-Norm 22/05 u.a. eine Schlagprüfung vorgenommen. Hierbei wurde jedoch in einem markanten Punkt von der Norm abgewichen. Da kaum jemand bei einem Sturz genau senkrecht mit dem Kinnteil auftreffen würde, hat man die Schlagprüfung um 45 Grad um die senkrechte Mittelachse gedreht d.h. die Schlagprüfung wurde seitlich ausgeführt, was durchaus realistischer sein dürfte. Getestet wurden: BMW System 5, Lazer Granville, Nolan N 102, Schuberth C2 und Shoei Multitec. Alle Helme bestanden den Test und erfüllen die ECE-Richtlinien. Bemerkenswert war bei diesem Test, das sich alle Kinnteile nach dem Crashtest noch problemlos öffnen ließen. Alle exakten Testergebnisse in der Ausgabe Mai 2007 von Tourenfahrer. 2 Helme bekamen von Tourenfahrer eine Empfehlung: Der BMW System 5 mit einem Preis von rund 450,- € und der Schuberth C2 im gleichen Preissegment ab 420,- €. Wer sich in dieser Saison noch einen neuen Klapphelm zulegen möchte, dem empfehle ich bei Interesse den Kauf des aktuellen Tourenfahrer Magazins. Quelle: Tourenfahrer, Ausgabe Mai 2007 - Eingetragen: 17.04.07

BMW Systemhelm 5 u. Schubert C2


TomTom präsentiert den neue TomTom RIDER
TomTom, der weltweit führende Anbieter von Navigationslösungen, meldet heute die Einführung des neuen TomTom RIDER, einer All-in-One Navigationslösung von TomTom, die von Bikern für Biker entwickelt wurde.
Den neuen TomTom RIDER gibt es in zwei Versionen: Der TomTom RIDER EUROPE bietet die komplette Navigation von Tür zu Tür überall in Westeuropa, während der TomTom RIDER Karten für Österreich, Deutschland und die Schweiz enthält.
Die Kombination aus einfacher Bedienung, Portabilität, einem Touchscreen, der eigens für die Benutzung mit Handschuhen entwickelt wurde, und der vielfach ausgezeichneten TomTom Software macht den neuen TomTom RIDER zur perfekten Lösung, die den passionierten Biker sicher und verlässlich von A nach B bringt.
Der neue TomTom RIDER ist wasserfest und wird mit dem neuen Cardo Scala-Rider™ Bluetooth® Headset für Motorradhelme angeboten. Dieses neue Headset passt ebenso in offene wie in geschlossene Helme und besticht durch seine hervorragende Antischall-Performance, die garantiert, dass auch auf dem Motorrad Navigationsanweisungen und Telefongespräche mit unvergleichlicher Klarheit empfangen werden können.
Die RAM® Halterung zum neuen TomTom RIDER passt praktisch auf alle Motorräder und lässt sich kinderleicht montieren. Ihr Design ist weltweit dafür bekannt, selbst den härtesten Bedingungen, denen ein Motorrad ausgesetzt sein kann, problemlos Stand zu halten.
Für die ultimative Sicherheit bietet der neue TomTom RIDER außerdem eine sichere Vorrichtung zum Montieren der RAM®-Halterung und eine einzigartige Menüführung im Fahrmodus mit nur vier Icons, die sich ideal für die Verwendung mit Handschuhen eignet.
"TomTom RIDER ist die bisher erste Navigationslösung, die eigens für Biker entworfen wurde, und weltweit das am meisten verkaufte Produkt. Der neue TOMTOM RIDER verstärkt das Fahrerlebnis, das Biker so sehr lieben – höchste Qualität, einfache Bedienung, eine sichere Navigation sowie glasklare Anweisungen, intelligente Lösungen und diverse Extras für ein großartiges Motorrad-Feeling", meint Harold Goddijn – CEO von TomTom.
Da viele Biker auch ein Auto besitzen, bietet TomTom RIDER als Zubehör ein Car-Kit inklusive eingebautem Lautsprecher, mit dem der TomTom RIDER im Auto ebenso verwendet werden kann wie die bestehenden TomTom GO und TomTom ONE Modelle. Das Car-Kit ist für nur 79,95 Euro erhältlich.
Der neue TomTom RIDER kommt ab Ende Mai 2007 in den Handel. Der voraussichtliche Verkaufspreis liegt zwischen 500 und 600 Euro.
TomTom HOME steht auch den Usern des TomTom RIDER zur Verfügung. TomTom HOME ist eine Gratis-Softwareanwendung von TomTom, mit der die User zusätzliche Dienste über den Computer verwalten, herunterladen, speichern und auf ihr TomTom übertragen können. Inhalte und Services der einzigartigen TomTom PLUS Angebote stehen nun auch für TomTom RIDER zur Verfügung und werden mithilfe von TomTom HOME verwaltet. Weitere Infos bei TomTom
Quelle: TomTom Pressemitteilung vom 11.04.2007

TomTom Rider 2


Rollerfahrer Übersichtskarte
Andy.Oldy von den Halternern Grossroller Freunden hat eine interessante Übersichtskarte auf seiner Homepage bereitgestellt. Ziel ist es, alle Rollerfahrer/innen, egal in welchen Clubs oder in welchen Internetforen sie zu Hause sind, auf einer Landkarte zu vereinen. Alle Rollerfahrer die einen Roller über 100ccm fahren sollen/können sich eintragen. Es können sich natürlich auch Motorradfahrer eintragen, wenn sie gerne mit Rollerfahrern touren!
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Gericht entscheidet:
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testet 5 Klapphelme


Der neue
TomTom Rider 2
kommt Ende Mai


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